Vermögens­nachfolge

Erbschaft- und Schenkung­steuer

Das Erbe geregelt. Ein gutes Gefühl.

Auch, wenn es nicht leicht ist, die eigene Endlichkeit zu akzeptieren: Ihre Vermögensnachfolge sollten Sie rechtzeitig planen – zu Lebzeiten.

Für viele Menschen immer noch ein Tabuthema: Das eigene Ableben und die damit verbundenen Aufgaben. Dabei sollte die Vernunft siegen, denn letztendlich profitieren alle Parteien von einer rechtzeitig und sorgfältig geplanten Vermögensnachfolge, mit dem Ziel, der nächsten Generation den Weg zu ebnen und Streitigkeiten sowie finanzielle Einbußen zu vermeiden. Eine durchdachte Vermögensnachfolge zu Lebzeiten schafft Planungssicherheit für die ausgewählten Erben, schützt das erwirtschaftete Vermögen und minimiert die zu zahlende Erbschaftsteuer. Mit Erfahrung und Kompetenz stehen wir Ihnen bei diesem sensiblen und steuerrechtlich komplexen Thema zur Seite. Zusammen mit Ihnen regeln wir Ihr Erbe, optimieren die Vermögensstruktur, gestalten Testamente sinnvoll und kümmern uns um eine steueroptimierte, vorweggenommene Erbfolge. Selbstverständlich sind wir im Todesfall auch für die Angehörigen da. Wir prüfen die Erbschaftund Schenkungsteuerbescheide und regeln die notwendigen Anzeigen zum Erwerb sowie die Erbschaftsteuererklärung. Das heißt, wir begleiten Angehörige kompetent bei der Erfüllung Ihrer Pflichten & Fristen und vermeiden eine zu hohe Steuerlast. Geben Sie die Planung Ihrer Vermögensnachfolge rechtzeitig in gute Hände. Kommen Sie zu uns.

Unsere Leistungen im Überblick:

Individuelle Nachfolgeplanung

Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für die Übertragung Ihres Vermögens, sei es durch Schenkung, Testament oder Erbvertrag

Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen

Wir übernehmen die vollständige Erstellung und fristgerechte Abgabe Ihrer Steuererklärungen und prüfen Steuerbescheide auf ihre Richtigkeit

Immobilienbewertung und -übertragung

Wir unterstützen Sie bei der Bewertung und steuerlich optimalen Übertragung Ihrer Immobilien, inklusive der Berücksichtigung von Nießbrauch- und Wohnrechten

Nutzung von Freibeträgen und Steuerklassen

Wir beraten Sie umfassend zur optimalen Ausnutzung von Freibeträgen und zur Anwendung der für Sie günstigsten Steuerklasse

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft- und Schenkungssteuer?
    Die Erbschaftsteuer fällt beim Erwerb von Vermögen durch den Tod einer Person an, während die Schenkungssteuer bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden erhoben wird.

  • Welche Freibeträge gibt es bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer?
    Die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad. Beispielsweise beträgt der Freibetrag für Ehegatten 500.000 €, für Kinder 400.000 € und für Enkelkinder 200.000 €.

  • Wie kann ich mein Vermögen steuerlich optimal übertragen?
    Durch frühzeitige Planung und Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten wie Schenkungen zu Lebzeiten, Nießbrauchrechten oder der Gründung einer Familiengesellschaft können steuerliche Vorteile genutzt werden.

Unsere Experten

Carsten Kuglarz

Geschäftsführer
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Fachberater für das Baugewerbe und das Handwerk (IFU / ISM gGmbH)
Dipl.-Kaufmann (FH)

Franziska Bengfort

Steuerberaterin
Bachelor of Laws

Heike Wissing

Geschäftsführerin
Steuerberaterin
Master of Laws
Dipl.-Betriebswirtin (FH)